Notfallpraxis im privaten Haus ist kein häusliches Arbeitszimmer

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Podcast tekijän mukaan Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Perjantaisin

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So mancher Arzt hat sich im selbst genutzten Wohnhaus eine Notfallpraxis eingerichtet, um Patienten auch außerhalb der Praxis behandeln zu können. Eine solche Praxis ist mit den medizinisch unbedingt notwendigen Einrichtungsgegenständen und meist auch mit einem Schreibtisch ausgestattet. Die mit der Notfallpraxis verbundenen (angemessenen) Aufwendungen sind jedoch nur als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sich die Praxis von einem herkömmlichen häuslichen Arbeitszimmer unterscheidet.

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