Umsatzsteuerpflicht für unabhängige Pflegegutachten strittig

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Podcast tekijän mukaan Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Perjantaisin

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Bevor Pflegegeld gezahlt oder Pflegesachleistungen erbracht werden, muss ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit feststellen und die Einstufung in einen Pflegegrad vornehmen. In vielen Fällen beauftragen die Pflegekassen damit unabhängige Gutachter. Dies können Ärzte oder Pflegefachkräfte, z. B. Gesundheits- oder Krankenpfleger, sein. Nach deutschem Recht sind Pflegegutachten für den MDK keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen. Sie werden vielmehr erstellt, um festzustellen, in welcher Höhe der Versicherte Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz beanspruchen kann. Die Pflegegutachten sind auch keine umsatzsteuerfreien Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit. Dies bestätigten kürzlich die Richter des Bundesfinanzhofes (BFH). Sie bezweifeln allerdings, dass dies mit dem europäischen Recht vereinbar ist.

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