Fünf Jahre DSGVO - was hat sie gebracht?
Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast - Podcast tekijän mukaan c't Magazin - Perjantaisin
Viel ist bereits geschrieben und gesagt worden zum fünfjährigen Geburtstag der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Geburtstag ging natürlich auch am c't-Datenschutz-Podcast nicht spurlos vorüber, in dem sich Verlagsjustiziar Joerg Heidrich und Redakteur Holger Bleich seit nunmehr 87 Episoden mit den praktischen Folgen der Verordnung erklärend auseinandersetzen. Es wurde Zeit für ein Resümee, ein kleines Zwischenfazit. Zum Auftakt der Privacy-Ring-Konferenz in Hannover, veranstaltet von der Universität Hannover und der Stiftung Datenschutz, fand der Podcast diesmal live vor Publikum statt. Zwei Gäste bereicherten die Runde um ihre Expertise zur Entwicklung der DSGVO: Die Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff berät Unternehmen bereits seit 2002 im IT- und Datenschutzrecht und ist vielfältig in diesen Bereichen aktiv. Frederick Richter ist seit 2013 Vorstand der damals von der Bundesregierung neu gegründeten Stiftung Datenschutz, die satzungsgemäß als "unabhängige Informations- und Diskussionsplattform" fungiert. Nachdem die muntere Runde sich zunächst mit dem "Bußgeld der Woche" - diesmal der 1,2-Milliarden-Strafe für Facebook - beschäftigte, kam sie auf die Befürchtungen zu sprechen, die 2018 mit der DSGVO einhergingen. Während Massenabmahnungen ausgeblieben waren, hatte der "One size fits all"-Ansatz zu viel Unsicherheit geführt. "Leidtragende waren Schulen und Vereine, aber auch viele kleine Unternehmen", betonte Auer-Reinsdorff. Heidrich zeigte sich darüber verärgert, dass Aufsichtsbehörden zum Start der DSGVO "kaum Hilfestellung oder Handreichnungen" parat hatten und damit zur Unsicherheit beigetragen hätten. Und wenn es mal Handreicungen gebe, enthielten sie eher Verbote als Anleitungen zum rechtmäßigen Vorgehen. Die Runde war sich allerdings auch einig, dass die DSGVO dem Datenschutz ziemlich schnell zu mehr Aufmerksamkeit verhalf: "Es gab hier auch schon ein Datenschutzgesetz, das ähnlich der DSGVO war, nur eben keine ernstzunehmende Sanktionierung. Vieles war vorher auch schon verboten, es hat sich nur niemand dafür interessiert", konstatierte Auer-Reinsdorff. Die gesteigerte "Awareness" habe in den letzten fünf Jahren in vielen Bereichen grundsätzlich zu einem höheren Datenschutz-Niveau geführt, da zeigten sich die Gesprächspartner einig. Dies könne man als positiven Effekt der DSGVO verbuchen. Konsens herrschte auch dazu, dass unter den Aufsichtsbehörden zu wenig Konsens herrscht. Frederick Richter hält dies zumindest auf internationaler Ebene für unausweichlich: "Die unterschiedlichen Behörden in den Mitgliedsstaaten agieren nach unterschiedlichem Verwaltungsrecht und haben eine jeweils andere Aufsichtskultur, von einer einheitlichen Aufsicht kann also keine Rede sein." Aber auch ibnnerhalb deutschlands koche jede Behörde "ihr eigenes Süppchen" - manche legten Wert auf proaktive Beratung, andere auf die abschreckende Wirkung von Bußgeldern. Richter meinte: "Hohe Bußgelder helfen aber in der Breite nicht, abschreckend wäre, wenn es sehr viele kleine Bußgelder gäbe, dafür aber fehlt die Kapazität."