"EU-Migrationspakt Vol. 5 - Die Rückkehrer!" - Ein Artikel von Uwe Kranz

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Der EU-Migrationspakt sieht ein angeblich neuartiges Rückkehrsystem vor, welches sogar eine so hohe „Priorität“ genießt, dass dafür eigens die Stelle eines EU-Rückkehrkoordinators geschaffen werden soll. Erfahrungsgemäß werden seit Jahren nur etwa 30% der abgelehnten Asylbewerber Deutschland wieder verlassen oder abgeschoben . Das European Migration Network (EMN) der EU-Kommission nennt die Rückkehr zu Recht eine „Herausforderung“ und glaubt trotz der „allgemeinen Diskrepanz der Anzahl ausgewiesener Drittstaatsangehöriger und tatsächlich zurückgekehrter Personen“ bzw. trotz weitgehender Unkenntnis über verlässliche Daten auf „bewährte Maßnahmen“ setzen zu können. Bewährte Maßnahmen? Der jahrelang auf der Basis der EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG vorbereite EU-Aktionsplan für die Rückkehr , der markig „entschlossene Maßnahmen“ gem. „EU-Rückkehr-Handbuch“ verlangte, „um bei der Rückführung irregulärer Migranten messbare Ergebnisse zu erzielen“, darf als gescheitert gelten, auch wenn der Schengen-Evaluierungsmechanismus ein rosarotes Bild zeichnet. Ein Artikel von Uwe Kranz Gesprochen von: Oliver Ratzke © www.hallo-meinung.de

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