# 40 Wie UND WANN schreibe ich einen Tatbestand? (2: Stoffordnung, allgemeine Tipps, Grundschema)
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Wenn ein Elefant aus dem Raum geschickt wird und sich draußen fragt, ob er den Tatbestand besser vor oder nach den Entscheidungsgründen schreibt, dann ist wohl die neueste RefPod-Folge in Eurem Feed. Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, stellen sich in dieser zweiten von drei Folgen zum Tatbestand nicht nur der „größten Frage des Zivlprozesses“ (O-Ton Christian), die auch unseren Elefanten bedrängt, sondern allerlei weiteren Fragen - zum Beispiel: Was bedeutet eigentlich der Mündlichkeitsgrundsatz? Sollte ich mir in der Klausursituation einen tabellarischen Aktenauszug schreiben? Wieso findet sich in ganz vielen Klausurbearbeitungen eine Vermischung von Tatbestand und Entscheidungsgründen und wie kann ich das vermeiden? Und Christian legt mit einer fulminanten Kartenstapel-Metapher dar, wann und weshalb eine Abweichung von einer chronologischen Darstellung nicht nur möglich, sondern geboten ist. Außerdem hat ganz am Ende dann auch das „Standard-Schema“ des Tatbestandsaufbaus seinen Auftritt, welches im Mittelpunkt der dritten und letzten Folge stehen wird. Viel Spaß mit der neuen Folge! Töröö! RefPod-Folge "# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps" bei Spotify, Apple und YouTube. Kapitelmarken: 00:00 Begrüßung 02:09 Die große Mündlichkeitslüge 08:23 Stoffordnung 13:51 Wann schreibe ich eigentlich den Tatbestand? 14:15 Besser zuletzt! 15:50 Besser zuerst! 19:09 Immer: Lösungsskizze muss stehen! 22:11 Ausnahme im Notfall 23:17 Probieren geht über Studieren 24:22 Trennung von Tatbestand und Entscheidungsgründen 28:53 Gliederungspunkte? 33:52 Chronologischer Aufbau 34:33 Ausnahme von der Chronologie 38:14 Aktivformulierungen 39:42 Wörtliche Zitate und Absätze 40:40 Das Schema http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: [email protected] Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.