Völkermord-Vorwurf gegenüber Israel: Jurist mahnt zu Differenzierung
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Im Kontext der von Südafrika beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingereichten Genozid-Klage gegen Israel mahnt der Göttinger Völkerrechtler Kai Ambos zur Differenzierung. Im Gespräch mit SWR2 betonte er, der Unterschied zwischen Völkermord und anderen Verbrechen wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei: Beim Genozid müsse die Absicht nachgewiesen werden, eine bestimmte Gruppe zerstören zu wollen. Hierfür brauche es mehr als eine „humanitär sehr bedenkliche Situation“.