Weshalb Telegram vom neuen Netzwerk-Durchsetzungsgesetz nichts zu befürchten hat

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Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das zum 1. Februar in Kraft getreten ist, ist ein Fortschritt – hat aber noch große Schwächen, diese Ansicht vertritt Daniel Leisegang, Internet-Experte der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ im Gespräch mit SWR2. Die kurz „Netz-DG“ genannte Novelle soll soziale Netzwerke dazu zwingen, mehr zu tun als bisher. Statt strafbare Inhalte nur zu löschen, müssen sie diese dem Gesetz zufolge nun an das Bundeskriminalamt melden, das Strafanzeigen an die Bundesländer weitergibt. „Da rechnet man tatsächlich mit mehreren zehntausend Strafverfahren pro Jahr“, erklärt Leisegang. Das stelle die Behörden vor Probleme, denn die Polizei arbeite bereits jetzt am Limit: „Dass da aufgestockt wird, ist dringend nötig“. Das Netz-DG gebe dennoch die Hoffnung, dass strafbare Inhalte im Internet jetzt häufiger sanktioniert werden. Den umstrittenen Dienst „Telegram“ werde das neue Gesetz aber vermutlich wenig treffen. Denn hier gebe es, so Leisegang, ein „Vollstreckungsproblem“: „Man weiß nicht, wo das Unternehmen sitzt – das ist sehr nebulös.“

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