Allgemeine Schulpflicht in Preußen eingeführt (am 28.09.1717)

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Am 28. September 1717 verordnet Friedrich Wilhelm I., König in Preußen, "allergnaedigst und ernstlich" die Schulpflicht für seine Länder. Alle Fünf- bis Zwölfjährigen sollen die Schule besuchen, Jungen wie Mädchen; im Winter täglich und im Sommer, wenn Kinder als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft benötigt werden, wenigstens ein- bis zweimal die Woche. Der "Soldatenkönig" erhofft sich folgsame Untertanen. Autorin: Steffi Tenhaven

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